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Deutsch-Amerikanische Doppelstaater
Ich bin deutsch-amerikanischer Doppelstaater und möchte freiwillig in die US-Armee eintreten. Was muss ich beachten?
Grundsätzlich stellt der freiwillige Eintritt in fremde Streitkräfte seit dem 01.01.2000 ohne vorherige Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung einen Verlustgrund für die deutsche Staatsangehörigkeit dar.
Ab dem 6. Juli 2011 wurde das Verfahren für bestimmte Länder vereinfacht. Demnach gilt die Zustimmung nunmehr für Deutsche als erteilt, die zugleich die Staatsangehörigkeit von
- Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU),
- Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA),
- Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) oder
- Staaten der Länderliste nach § 41 Abs. 1 der Aufenthaltsverordnung
besitzen und in die Streitkräfte einer dieser Staaten eingetreten sind. Unter diese Regelung fallen u.a. auch die USA. Ein gesonderter Antrag ist somit nicht mehr nötig. Die Zustimmung gilt als erteilt. Der Eintritt darf jedoch nicht vor dem 06. Juli 2011 erfolgt sein, um sich auf diese pauschale Zustimmung berufen zu können.
Mit welchem Pass reise ich als deutsch-amerikanischer Doppelstaater?
Sie sollten beide Pässe, Ihren US-Reisepass und Ihren deutschen Reisepass, mit sich führen.
In die USA reisen Sie mit Ihrem US-Reisepass ein und aus, und in die Bundesrepublik Deutschland reisen Sie mit Ihrem deutschen Reisepass ein und aus.
Bei Reisen in Drittstaaten sollten Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen informieren.