Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
USA: Politisches Porträt
Seit ihrer Unabhängigkeit im Jahre 1776 sind die Vereinigten Staaten von Amerika von dreizehn auf heute fünfzig Bundesstaaten angewachsen. Die ursprünglich nur sieben Artikel der US-Verfassung von 1789 wurden um den Grundrechtekatalog der “Bill of Rights” und 17 Zusatzartikel erweitert.
Der alle vier Jahre indirekt (über das “Electoral College”) von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Präsident (bisher noch keine Präsidentin) hat als Staats- und Regierungschef eine herausgehobene Stellung.
Der gesetzgebende US-Kongress besteht aus zwei Kammern: im „Repräsentantenhaus“ sind die Bundesstaaten entsprechend der Größe ihrer Bevölkerung vertreten, während im „Senat“ jeder Bundesstaat zwei Stimmen hat. Über die Einhaltung der Verfassung wacht der Oberste Gerichtshof. Ziel ist die gegenseitige Kontrolle der Staatsorgane (“Checks and Balances”).
Die meisten Bundesstaaten sind in ähnlicher Struktur verfasst mit direkt gewählten Gouverneurinnen und Gouverneuren sowie zwei Gesetzgebungskammern.
Bestimmende politische Parteien sind die „Demokratische Partei“ und die „Republikanische Partei“.