Neben der Botschaft und den acht Generalkonsulaten stehen Ihnen in den Vereinigten Staaten auch viele Honorarkonsuln mit Rat und Tat zur Seite. Honorarkonsuln tragen nicht etwa diesen Namen, da sie ein Honorar für ihre Tätigkeit erhalten, sondern sie tun dies ehrenhalber. Viele unserer Honorarkonsuln sind nicht deutsche Staatsbürger, sie haben im Vergleich zu den Auslandsvertretungen nur eingeschränkte konsularische Befugnisse und daher auch nur begrenzte amtliche Hilfsmöglichkeiten. So können nur manche von ihnen Passanträge entgegennehmen, Unterschriften beglaubigen oder ähnliches.
Weil sie ihr konsularisches Amt meistens neben einem Hauptberuf ausüben, kann von ihnen auch nicht erwartet werden, dass sie ständig anwesend oder telefonisch erreichbar sind. Vereinbaren Sie daher bitte grundsätzlich vorab telefonisch oder per Email einen Termin, wenn Sie eine Dienstleistung benötigen.
Sollte es an Ihrem Urlaubsort einen Honorarkonsul geben und Sie Hilfe benötigen, so sollten Sie sich zunächst an ihn wenden, da er die örtlichen Verhältnisse am besten kennt. Er wird Sie gegebenenfalls an die zuständige deutsche Auslandsvertretung weiterverweisen, wenn er selbst nicht behilflich sein kann.
Wenn Sie Fragen zum Leistungsspektrum eines bestimmten Honorarkonsuln haben, so kontaktieren Sie bitte dessen übergeordnete Auslandsvertretung.