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Führerscheinverlust

01.02.2021 - Artikel

Die deutschen Auslandsvertretungen sind keine Führerscheinstellen und können weder einen Ersatzführerschein noch eine Verlustbescheinigung ausstellen.

Bitte wenden Sie sich direkt an die deutsche Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Dort wird man Ihnen Auskunft erteilen, wie Sie einen neuen Führerschein beantragen und erhalten können.

Sollten Sie auf Anforderung der deutschen Fahrerlaubnisbehörde eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust Ihres Führerscheins abgeben oder Ihre Unterschrift auf dem Neuantrag beglaubigen lassen müssen, können Sie beides von der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung, in dessen Amtsbezirk Sie leben, vornehmen lassen. Honorarkonsuln können keine eidesstattliche Versicherung abnehmen.

Es wird empfohlen, eine Verlustmeldung bei der örtlichen Polizeidienststelle in Auftrag zu geben, da manche Führerscheinstellen in Deutschland eine solche verlangen. Erfahrungsgemäß müssen Sie für die Beschaffung eines neuen deutschen Führerscheins mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen rechnen.

Der neu ausgestellte Ersatzführerschein wird durch die inländische Führerscheinstelle in der Regel an die für Sie zuständige deutsche Vertretung in den USA geschickt. Bis zum Eintreffen Ihres Ersatzführerscheines dürfen Sie kein Fahrzeug in den USA führen.

Dies gilt auch, wenn Sie nur den nationalen Führerschein (Scheckkartenformat) verloren haben, jedoch weiterhin im Besitz des Internationalen Führerscheines sind. Letzterer gilt nur in Verbindung mit dem Scheckkartenführerschein und wird als alleinige Fahrerlaubnis nicht anerkannt.

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