Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Rentenantragstellung
Allgemeine Informationen
Haben Sie in Deutschland gearbeitet und leben jetzt in den USA? Wie sieht dann Ihre Alterssicherung aus? Alle wichtigen Informationen zur deutschen Rentenversicherung finden Sie in der Broschüre Arbeiten in Deutschland und in den USA bzw. in der englischsprachigen Fassung Working in Germany and the United States of America. Diese Broschüren finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund, wo Sie die Broschüre auch per Post anfordern können, oder Sie klicken einfach auf folgende Links:
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Broschüre „Arbeiten in Deutschland und in den USA“ [pdf, 503 k]
Deutsch-Amerikanisches Sozialversicherungsabkommen
Das Abkommen, in Kraft seit 01.12.1979, bringt für Versicherte, die in Deutschland und in den USA gearbeitet haben, viele Vorteile. So können beispielsweise deutsche und amerikanische Beitragszeiten für den Rentenanspruch zusammengerechnet werden: Für eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung, für die Sie nicht genügend deutsche Versicherungszeiten zurückgelegt haben, können Ihre Versicherungszeiten bei der U.S. Social Security berücksichtigt werden.
Den Text des Deutsch-Amerikanischen Sozialversicherungsabkommens finden Sie auf der Webseite der U.S. Social Security Administration unter folgendem Link:
Deutsch-Amerikanisches Sozialversicherungsabkommen
Darüber hinaus findet sich auf der Webseite der U.S. Social Security Administration das so genannte Totalization Agreement with Germany, das die Wechselwirkung zwischen deutscher Rente und U.S. Social Security detailliert beschreibt:
Totalization Agreement with Germany
Anträge
Bevor Sie das Rentenalter erreichen, können Sie zu jedem Zeitpunkt Ihr Versicherungskonto bei der deutschen Rentenversicherung überprüfen und fehlende Zeiten ergänzen lassen. Bei der sogenannten Kontenklärung handelt es sich nicht um einen Rentenantrag. Bitte verwenden Sie folgendes Formular:
Eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung können Sie erhalten, wenn Sie ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben (Altersrente), wenn Sie erwerbsgemindert sind (Erwerbsminderungsrente) oder im Todesfall eines Versicherten als dessen Witwe bzw. Witwer oder Waise (Hinterbliebenenrente). Hier finden Sie die entsprechenden Anträge.
Allen Anträgen muss eine von einer deutschen Auslandsvertretung, einem notary public oder bestimmten anderen Stellen bzw. Behörden bestätigte Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung beigefügt werden.
Windfall Elimination Provision
Bei Anträgen auf Altersrente beachten Sie bitte die sogenannte Windfall Elimination Provision. Dieses amerikanische Gesetz sieht vor, dass unter anderem der Bezug einer deutschen Rente zur Kürzung der U.S. Social Security führen kann. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Broschüre „Arbeiten in Deutschland und den USA“
Weitere Informationen zu Windfall Elimination Provision finden Sie auf der Webseite der Social Security Administration unter folgendem Link: