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Lebensbescheinigung für Rentenzwecke
Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder gesetzlichen Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Dies erfolgt regelmäßig zusammen mit der Anpassungsmitteilung Ihrer Rentenhöhe. Der jährliche Lebensnachweis kann ab dem Jahr 2024 weltweit wahlweise digital oder physisch per Formblatt erbracht werden; wir empfehlen Ihnen die Nutzung des digitalen Verfahrens.
Nähere Informationen zu beiden Verfahren (Formblatt Lebensbescheinigung (LB))
oder digitaler Lebensnachweis (DLN) finden Sie unter:
Nutzen Sie vorrangig bitte das digitale Verfahren (DLN), welches Sie sicher, kostenfrei und bequem von zuhause erledigen können, unabhängig von Feiertagen und Öffnungszeiten. Sie können den Nachweis über Ihr Smartphone/ Tablet per QR-Code erbringen. Dieses Verfahren ist insbesondere auch vor dem Hintergrund vorteilhaft, dass einige Behörden teilweise keine Bestätigung vornehmen.
Das Schreiben „Digitaler Lebensnachweis“ inklusive QR-Code wird Ihnen zusammen mit der Anpassungsmitteilung und der papiergebundenen Lebensbescheinigung zugesandt.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie zwecks Bestätigung der Lebensbescheinigung eine Bestätigungsstelle aufsuchen möchten, können Sie die Lebensbescheinigung auch bei lokalen Behörden (z. B. German Society of the City of New York, Polizei, Stadtverwaltungen, Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, Geldinstitute, Rotes Kreuz, Pfarrämter, Rabbinate) an Ihrem Wohnort beglaubigen lassen und müssen nicht unbedingt eine deutsche Auslandsvertretung oder einen Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland aufsuchen.
Wenn Sie die Lebensbescheinigung bei einer unserer Auslandsvertretungen beglaubigen lassen möchten, dann gilt Folgendes:
Buchen Sie für die Vorsprache einen entsprechenden Termin. Zum Termin erscheinen Sie bitte persönlich und bringen ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (z.B. Reisepass, Personalausweis) mit.
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst vorsprechen können, kann dies eine Person Ihres Vertrauens für Sie tun. Eine aktuelle ärztlichen Bescheinigung (nicht älter als 48 Stunden) auf der Lebensbescheinigung im Teil C1 (Rückseite) ist notwendig.
Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für gesetzliche Renten- und Pensionszwecke ist gebührenfrei (Ausnahmen: Betriebsrenten, Zusatzrenten, z.B. aus der privaten Rentenversicherung oder ausländische Renten: hierfür gibt es ein vorgefertigtes Formular, die Gebühr beträgt 34,10 Euro).