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Ghetto: Finanzieller Ausgleich für freiwillige Arbeit im Ghetto

Artikel

Einmaliger Rentenersatzzuschlag bei fehlenden Beitragszeiten

Die Bundesregierung hat am 14.06.2017 eine Neufassung der Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war (Anerkennungsrichtlinie) beschlossen. Wenn Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes nur deshalb keinen Anspruch auf eine Ghetto-Rente nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) haben, weil sie keine ausreichenden weiteren anrechenbaren Zeiten erworben haben, besteht nun die Möglichkeit, als einmalige weitere Leistung einen Rentenersatzzuschlag in Höhe von 1500 Euro zu beantragen.

Mit dieser ausnahmsweisen Ersatzleistung nach § 2 Absatz 2 der Anerkennungsrichtlinie soll berücksichtigt werden, dass einige Verfolgte zwar Ghetto-Beitragszeiten nach dem ZRBG erlangt haben; gleichzeitig allerdings keine weiteren Beitrags- oder Ersatzzeiten vorweisen können, die über Sozialversicherungsabkommen auch in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden könnten. Nach deutschem Rentenrecht muss aber eine Gesamtzeit von mindestens fünf Jahren, die sogenannte allgemeine Wartezeit, erreicht werden, damit ein Anspruch auf Zahlung einer Rente besteht. Dies führt dazu, dass diesen Personen keine Rente aus Deutschland zugesprochen werden kann.

Der einmalige Rentenersatzzuschlag soll in diesen Fällen einen abschließenden Ausgleich schaffen.

Zuständig für die Anträge ist das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, 11055 Berlin.

Weitere Informationen zur Richtlinie und zum Antragsverfahren erhalten Sie hier.

Überlebende des Holocaust, die freiwillig in einem Ghetto arbeiteten, das sich in einem vom Deutschen Reich besetzten oder eingegliederten Gebiet befand, können zwei Ausgleichszahlungen beantragen: die Ghetto-Rente nach ZRBG und die Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war.

Wir möchten darauf hinweisen, dass am 18.07.2014 substantielle Änderungen zur Ghetto-Rente nach ZRBG in Kraft getreten, die untenstehend näher erläutert werden.

Richtlinie der Bundesregierung über Übergangsleistungen an hinterbliebene Ehegatten von NS-Opfern, die bis zu ihrem Tod laufende Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) erhielten

Oben genannte Richtlinie ist am 27. April 2021 in Kraft getreten. Hinterbliebene Ehegatten von Überlebenden nationalsozialistischer Verfolgung, die nach dem 01. Januar 2020 verstarben und bis zu ihrem Tod laufende Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) erhielten, können laut der Richtlinie nach dem Tod des ihres Ehegatten auf Antrag für eine Übergangszeit von neun Monaten finanzielle Leistungen erhalten, deren Höhe sich im Wesentlichen an der Mindestrente nach dem BEG orientiert.

Zuständig für die Umsetzung dieser Richtlinie ist die „Arbeitsgruppe Anerkennungsleistungen“ im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV).

Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/UebergangsleistungenEhegattenNSOpfer/start.html


Mitteilung zu einer „Corona-Sonderzahlung“ für NS-Verfolgte, die nicht jüdischer Abstammung sind

Haben Sie selbst als NS-Verfolgte/NS-Verfolgter ohne jüdische Abstammung in der Vergangenheit eine einmalige Zahlung aus dem Wiedergutmachungsdispositionsfonds („WDF“) erhalten? Oder möchten Sie eine solche Person über ihre Rechte informieren? Dann lesen Sie bitte hier weiter! Ihren Antrag reichen Sie direkt beim zuständigen Bundesministerium der Finanzen, Dienstsitz Bonn, Referat V B 3, Postfach 13 08, 53003 Bonn, Deutschland, ein.

1. Ghetto-Rente nach ZRBG (Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto)

Hierbei handelt es sich um monatliche Rentenzahlungen. Anträge sind bei den Deutschen Rentenversicherungsträgern einzureichen und können informell mit folgendem Formular gestellt werden:


PDF: ZRBG Reconsideration PDF / 130 KB

Bitte verwenden Sie dieses Formular, sollten Sie die Überprüfung eines in der Vergangenheit abgelehnten Rentenantrags wünschen oder einen Neuantrag stellen wollen. Bitte verwenden Sie Seite 2 in Kombination mit Seite 1 bei einem Antrag auf Altersrente und Seite 3 in Kombination mit Seite 1 bei einem Antrag auf Witwen-/Witwerrente. Das ausgefüllte Formular schicken Sie bitte an:

Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin, Germany

Weitere Informationen zur Ghette-Rente nach ZRBG sowie entsprechende Kontaktadressen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

Neues Gesetz macht Weg frei für rückwirkende Rentenzahlungen

Anfang Juni 2014 hat der Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, mit dem das ursprüngliche Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) an bedeutsamen Punkten nachgebessert wird. Die vorgeschlagenen Regelungen ermöglichen es allen Berechtigten, ihre Rente, die auf Beschäftigungszeiten in einem Ghetto beruht, vom 01.07.1997 an zu beziehen. Dies war ursprünglich nur bei rechtzeitig bis Juni 2003 gestellten Rentenanträgen möglich.

Die berechtigten Personen werden automatisch direkt von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) angeschrieben.

Des Weiteren werden nun auch weitere Ghettos berücksichtigt, die im nationalsozialistischen Einflussbereich lagen (Shanghai/Slowakei/Rumänien). Für Neuanträge verwenden Sie bitte dieses verfügbare Formular


PDF: ZRBG Reconsideration PDF / 130 KB .

Einen Frage- und Antwortkatalog und weitere Informationen zum Thema finden Sie nachfolgend:


FAQ - ZRBG-Änderungsgesetz (Stand 21.07.2014) PDF / 35 KB


Informationen ZRBG-Änderungsgesetz (Stand 21.07.2014) PDF / 47 KB

2. Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war

Hierbei handelt es sich um eine einmalige Zahlung von 2.000 EUR. Anträge sind beim Bundesamt für Zentrale Dienste und Offene Vermögensfragen (BADV) zu stellen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular sind zu finden auf der Webseite der BADV.

Ursprünglich konnten Anträge auf die Anerkennungsleistung nur bis zum 31. Dez. 2011 eingereicht werden. Eine Antragsfrist existiert nicht mehr! Die Bundesregierung hat am 20. Dez. 2011 entschieden, dass Anträge auch über den 31. Dez. 2011 gestellt werden können.

Zusammenwirken von Ghetto-Rente und Anerkennungsleistung

Ursprünglich bestand kein Anspruch auf die Anerkennungsleistung, wenn die Arbeit im Ghetto bereits als Beitragszeit in der Rente berücksichtigt wurde. Am 20. Juli 2011 hat die Bundesregierung diese Praxis geändert. Seither steht die rentenrechtliche Berücksichtigung der Arbeit im Ghetto einer Zahlung der Anerkennungsleistung nicht mehr entgegen. Das bedeutet, dass Betroffene sowohl die Ghetto-Rente nach ZRBG als auch die Anerkennungsleistung beantragen und bei Bewilligung beide Zahlungen behalten können.


Keine Besteuerung für ehemalige Zwangsarbeiter PDF / 41 KB

Darüber hinaus wird auf folgende Broschüre des Bundesministeriums der Finanzen verwiesen, die einen Überblick über weitere Maßnahmen zur Entschädigung gibt.

Informationen des BMF über Entschädigungen

Spezielle Fragen der Entschädigung von NS-Unrecht können an die Auskunftsstelle der Bundesfinanzdirektion West gerichtet werden:

Bundesfinanzdirektion West
Arbeitsbereich RF 42 C
Zentrale Auskunftsstelle zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts
Wörthstrasse 1 - 3
50668 Köln

Deutschland
Tel. 01149 221 22 25 50

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