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Reisepass für unter 18-Jährige
Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Ab dem 1. Januar 2024 kann auch für Personen
vor Vollendung des 12. Lebensjahres grundsätzlich nur ein biometrischer Reisepass beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren sechs Jahre.
Beide Eltern bzw. alle Sorgeberechtigten und das Kind müssen nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich in der zuständigen Auslandsvertretung vorsprechen. Die Passbeantragung kann darüber hinaus auch bei einigen Honorarkonsuln erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Beantragung bei einem Honorarkonsul/einer Honorarkonsulin möglicherweise andere Zahlungsmethoden und Bearbeitungsgebühren geben kann als bei der Botschaft oder den Generalkonsulaten. Eine Antragstellung per Post nicht möglich.
Der Druck der Reisepässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 6 bis 8 Wochen. Sollte die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung (siehe nachfolgende Informationen) erforderlich sein, können sich die Bearbeitungszeiten erheblich verlängern.
Den bestehenden Pass können Sie während der Bearbeitungszeit behalten, wenn Sie dringend reisen müssen und der Pass noch gültig ist.
Wichtige Information bei ERSTPÄSSEN: In manchen Konstellationen ist vor der Passbeantragung die Abgabe einer Namenserklärung nötig. Bitte lesen Sie sich hierzu vor Vereinbarung eines Termines die Informationen auf unserer Webseite durch: Informationen zur Namenserklärung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur vollständige Passanträge angenommen werden können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.
Benötigte Unterlagen
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen im Original benötigt:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für unter 18-Jährige PDF / 115 KB - zwei gleiche, biometrietaugliche Passfotos neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!)
Musterbeispiele für geeignete biometrische Passfotos PDF / 2 MB // Passbildschablone - Geburtsurkunde mit Angabe des genauen Geburtsortes (bei US-Geburtsurkunden ist das „County“ nicht ausreichend, sodass zusätzlich auch ein „proof of birth letter“ des Krankenhauses vorgelegt werden muss). Die Geburtsurkunde muss außerdem die Namen der Eltern enthalten („long version“)
- bisheriger Reisepass/Kinderausweis (Datenseite mit Bild)
- Für Nicht-US-Staatsangehörige: Nachweis der Aufenthaltsberechtigung des Antragstellers in den USA (US-Aufenthaltsvisum oder US Resident Alien Card)
- Für US-Staatsangehörige: Nachweis des Erwerbs der US-amerikanischen Staatsangehörigkeit (z.B.: US Geburtsurkunde, Consular Report of Birth Abroad, US Certificate of Citizenship, hilfsweise US Certificate of Naturalization eines Elternteils und falls zutreffend Beibehaltungsgenehmigung des Elternteils) und US-Pass,
- Reisepässe beider Elternteile (Datenseite mit Bild),
- gültige US-Aufenthaltsberechtigung des deutschen Elternteils (US Resident Alien Card oder US-Aufenthaltsvisum) Informationen für Inhaber von Green Cards ohne Ablaufdatum,
- Heiratsurkunde der Eltern,
- falls die Eltern bei Geburt nicht verheiratet waren, wird Vaterschaftsanerkennung oder „acknowledgement of paternity“ benötigt,
- falls zutreffend, Bescheinigung über die Namensführung, siehe auch Informationen zum Namensrecht bei Kindern,
- Einverständniserklärung des anderen Elternteils, sofern das Kind nur von einem Elternteil begleitet wird (Ausnahme: Kinder über 16 Jahren für die Personalausweisbeantragung).
Formular Zustimmung der Eltern PDF / 194 KB - falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde,
- falls zutreffend, Beibehaltungsgenehmigung und US-Einbürgerungsurkunde,
- US-amerikanischer Führerschein oder „utility bill“ der Eltern,
- falls zutreffend, Abmeldebestätigung aus Deutschland,
- Passgebühr
- Darüber hinaus ist es an einigen deutschen Auslandsvertretungen in den Vereinigten Staaten erforderlich, dass bei Antragstellung bereits ein frankierter Umschlag für den Versand Ihrer Dokumente eingereicht wird. Die Auslandsvertretungen, die dieses Erfordernis haben, werden Sie hierüber in Ihrer Terminbuchungsbestätigung informieren.
Auch wenn Ihr Kind seinen letzten Reisepass bei einer anderen Auslandsvertretung in den USA erhalten hat, bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen (außer der Abmeldebescheinigung). Bitte bringen Sie also auch vor allem Geburtsurkunden, Namensbescheinigungen und Heiratsurkunde mit. Der Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden!
Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.
Gebühren
Eine aktuelle Gebührenliste finden Sie hier: Gebühren
Geburtsnamenserklärung für Kinder
In manchen Fällen ist vor der Beantragung eine Namenserklärung für Kinder erforderlich, um den Geburtsnamen des Kindes festzulegen oder zu ändern. Die Namenserklärung kann auch dann erforderlich sein, wenn der gewünschte Name bereits in der nicht-deutschen Geburtsurkunde des Kindes vermerkt ist. Für diese Namenserklärung benötigen Sie gegebenenfalls einen Termin. Nähere Informationen zum Namensrecht finden Sie hier: Namensrecht.
Terminvereinbarung für die Passbeantragung
Passanträge können nur nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden. Sie wissen nicht, welche unserer neun Vertretungen für Sie zuständig ist? Bitte konsultieren Sie vorab unseren Konsulatsfinder