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Inhaber von Greencards ohne Ablaufdatum

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US-amerikanische Permanent Resident Card
Foto einer US-amerikanische Permanent Resident Card© picture-alliance

Inhaber von Greencards ohne Ablaufdatum

Sollten Sie kein gültiges Visum oder aktuelle Greencard (10-jährige Befristung) vorlegen können, werden die folgenden Möglichkeiten zum aktuellen Aufenthaltsstatus akzeptiert:

  • Vorlage des deutschen Reisepasses mit einem aktuellen Einreisestempel (nicht älter als 3 Monate)
  • Vorlage I-551/ Greencard-Ersatzstempel im deutschen Pass, der die Gültigkeit der Greencard bestätigt (einzuholen beim USCIS Office, dafür muss der deutsche Reisepass aber noch gültig sein): I-551
  • Vorlage eines Schreibens der US Immigration-Behörde (USCIS.gov), dass Sie nach wie vor einen Permanent Resident Status haben
  • Bestellbestätigung für eine neue Greencard: laut US-Behörden wurden alle Besitzer der alten Greencards zu einem Greencard-Austausch aufgefordert. Die Bestellung kann online unter USCIS.gov vorgenommen werden. Nach Zahlung der Kosten für die neue Greencard wird sofort eine Bestellbestätigung generiert, die bei Passbeantragung vorgelegt werden kann.
  • Certificate of Nonexistence of Record of Naturalization – U.S. Citizenship and Immigration Services Der Antrag muss per Post gestellt werden. Das Formular G-1566 kann über die Webseite der www.USCIS.gov heruntergeladen werden.
How do I get a certification of Non-existence of a Record of Naturalization?
How do I get a certification of Non-existence of a Record of Naturalization?© German Embassy Washington DC

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„Freedom of Information Act“ (FOIA) Request – U.S. Citizenship and Immigration Service

Bitte geben Sie als Grund für den FOIA Antrag: Proof of LPR (Lawful Permanent Resident) Status und/oder N-400 an.

Der Antrag muss online gestellt werden . Hierzu ist die Erstellung eines Online Accounts erforderlich. Eine ausführliche Anleitung für den Antrag auf „FOIA“ (How to File a FOIA/PA Request) finden Sie auf der Webseite der USCIS (z.B. durch Eingabe „FOIA“ in die Suchleiste).


Die Berabeitungszeiten für G-1566 und FOIA-Anträge können mitunter lang sein. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei USCIS; die deutschen Auslandsvertretungen haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten.


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