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Ausstellung eines Personalausweises für Antragsteller unter 16 Jahren

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Personalausweise können auch für Kinder (ab Geburt) ausgestellt werden. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein.


Personalausweis für Antragsteller unter 16 Jahren

Kinder
Kinder © colourbox

Personalausweise können auch für Kinder (ab Geburt) ausgestellt werden. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein.

Anträge für Personalausweise können nur persönlich nach Terminvereinbarung während der Besucherzeiten in der Botschaft oder einem Generalkonsulat gestellt werden. Der Druck der Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von max. 6 bis 8 Wochen.

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre.

Benötigte Unterlagen

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen in Original und Kopie benötigt:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • zwei gleiche, biometrietaugliche Passfotos neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!)
  • Geburtsurkunde mit Angabe des genauen Geburtsortes (bei US-Geburtsurkunden ist das „County“ nicht ausreichend, sodass zusätzlich auch ein „proof of birth letter“ des Krankenhauses vorgelegt werden muss). Die Geburtsurkunde muss außerdem die Namen der Eltern enthalten („long version“)
  • bisheriger Reisepass/Kinderausweis (Datenseite mit Bild)
  • gültige Aufenthaltsberechtigung des Antragstellers in den USA (US Resident Alien Card, US-Aufenthaltsvisum, US-Pass, US Certificate of Birth Abroad oder US Citizenship Certificate)
  • Reisepässe beider Elternteile (Datenseite mit Bild)
  • gültige US-Aufenthaltsberechtigung des deutschen Elternteils (US Resident Alien Card oder US-Aufenthaltsvisum) Inhaber von Green Cards ohne Ablaufdatum
  • Heiratsurkunde der Eltern (falls Ehe in Deutschland geschlossen wurde: Stammbuch der Eltern)
  • falls die Eltern bei Geburt nicht verheiratet waren, wird Vaterschaftsanerkennung oder „acknowledgement of paternity“ benötigt
  • falls zutreffend, Bescheinigung über die Namensführung
  • Einverständniserklärung des anderen Elternteils, sofern das Kind nur von einem Elternteil begleitet wird (Ausnahme: Kinder über 16 Jahren für die Personalausweisbeantragung).
    Formular Zustimmung der Eltern PDF / 194 KB
  • falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde
  • falls zutreffend, Beibehaltungsgenehmigung und US-Einbürgerungsurkunde
  • US-amerikanischer Führerschein oder „utility bill“ der Eltern
  • falls zutreffend, Abmeldebestätigung aus Deutschland
  • Personalausweisgebühr
  • Darüber hinaus ist es an einigen deutschen Auslandsvertretungen in den Vereinigten Staaten erforderlich, dass bei Antragstellung bereits ein frankierter Umschlag für den Versand Ihrer Dokumente eingereicht wird. Die Auslandsvertretungen, die dieses Erfordernis haben, werden Sie hierüber in Ihrer Terminbuchungsbestätigung informieren.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, sofern die oben genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlangen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass bei einer anderen Auslandsvertretung in den USA erhalten haben, bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen (außer der Abmeldebescheinigung). Bitte bringen Sie also auch vor allem Geburtsurkunden, Namensbescheinigungen und Heiratsurkunden mit. Ihr Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden!

Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.

Informationen zum Thema Datenschutz bei der Beantragung eines Personalausweises finden Sie auf unserem

Gebühren

Eine aktuelle Gebührenliste finden Sie hier: Gebühren

Darüber hinaus ist es an einigen deutschen Auslandsvertretungen in den Vereinigten Staaten erforderlich, dass bei Antragstellung bereits ein frankierter Umschlag für den Versand Ihrer Dokumente eingereicht wird. Die Auslandsvertretungen, die dieses Erfordernis haben, werden Sie hierüber in Ihrer Terminbuchungsbestätigung informieren.

Geburtsnamenserklärung für Kinder

In manchen Fällen ist vor der Beantragung eine Namenserklärung für Kinder erforderlich, um den Geburtsnamen des Kindes festzulegen oder zu ändern. Die Namenserklärung könnte auch dann erforderlich sein, wenn der gewünschte Name bereits in der nicht-deutschen Geburtsurkunde des Kindes vermerkt ist. Für diese Namenserklärung benötigen Sie gegebenenfalls einen Termin. Nähere Informationen zum Namensrecht finden Sie hier: Namensrecht.

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