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Ausstellung eines Personalausweises für Antragsteller über 16 Jahren

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Anträge für Personalausweise können nur persönlich nach Terminvereinbarung während der Besucherzeiten gestellt werden. Der Druck der Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 6 bis 8 Wochen.

Personalausweis für Antragsteller über 16 Jahren

elektronischer Personalausweis
Elektronischer Personalausweis © Bundesministerium des Innern

Anträge für Personalausweise können nur persönlich nach Terminvereinbarung während der Besucherzeiten in der Botschaft oder einem Generalkonsulat gestellt werden. Der Druck der Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 6 bis 8 Wochen. Sollte eine Namenserklärung erforderlich sein, können sich die Bearbeitungszeiten erheblich verlängern.

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig ohne die Zustimmung der Sorgeberechtigten beantragt werden.

Benötigte Unterlagen

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen in Original und Kopie benötigt:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
    Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses PDF / 534 KB
  • zwei gleiche, biometrietaugliche Passfotos neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!)
    Fotomustertafel
  • Ihre Geburtsurkunde mit Angabe des genauen Geburtsortes (bei US-Geburtsurkunden ist das „County“ nicht ausreichend)
  • bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde und soweit zutreffend Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten
  • bisheriger Reisepass (Datenseite mit Bild)
  • gültige Aufenthaltsberechtigung in den USA (US Resident Alien Card, US-Aufenthaltsvisum, US-Pass, US Certificate of Birth Abroad oder US Citizenship Certificate) Inhaber von Green Cards ohne Ablaufdatum
  • sollte der Name im bisherigen Reisepass nicht mit Ihrem Geburtsnamen übereinstimmen, legen Sie bitte zusätzliche Nachweise zur Namensführung vor. Unter Umständen ist eine Namenserklärung erforderlich. Informationen zur Namenserklärung
  • falls zutreffend, Bescheinigung über die Namensführung
  • falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde
  • falls zutreffend, Beibehaltungsgenehmigung und US-Einbürgerungsurkunde
  • Ihr US-Führerschein oder eine „utility bill“ als Adressnachweis
  • falls zutreffend, Abmeldebestätigung von Ihrem innerdeutschen Wohnort, wenn ein solcher im Pass als Wohnsitz eingetragen ist
  • falls zutreffend, Ihre deutsche Promotionsurkunde, wenn Sie Ihren Doktorgrad im Pass eingetragen haben möchten
  • Personalausweisgebühr
  • Darüber hinaus ist es an einigen deutschen Auslandsvertretungen in den Vereinigten Staaten erforderlich, dass bei Antragstellung bereits ein frankierter Umschlag für den Versand Ihrer Dokumente eingereicht wird. Die Auslandsvertretungen, die dieses Erfordernis haben, werden Sie hierüber in Ihrer Terminbuchungsbestätigung informieren.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, sofern die oben genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlangen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass bei einer anderen Auslandsvertretung in den USA erhalten haben bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen (außer der Abmeldebescheinigung). Bitte bringen Sie also auch vor allem Geburtsurkunden, Namensbescheinigungen und Heiratsurkunden mit. Ihr Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden!

Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.

Informationen zum Thema Datenschutz bei der Beantragung eines Personalausweises finden Sie auf unserem Information on Data Protection PDF / 272 KB

Gebühren

Eine aktuelle Gebührenliste finden Sie hier: Gebühren

Namenserklärung

In manchen Fällen ist vor der Beantragung eine Namenserklärung erforderlich, um den gewünschten Namen im Personalausweis eintragen zu können. Für diese Namenserklärung benötigen Sie gegebenenfalls einen Termin. Nähere Informationen zum Namensrecht finden Sie hier: Namensrecht.

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