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Allgemeines
Wer kann einen Reisepass beantragen?
Die zuständige deutsche Auslandsvertretung stellt Reisepässe an deutsche Staatsangehörige auf Antrag aus. Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit unter 12 Jahren kann an Stelle eines Reisepasses auch ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Wie lange ist die Bearbeitungsdauer für einen Reisepass?
Die Bearbeitungsdauer für einen Reisepass beträgt in der Regel zwischen 8 und 10 Wochen. Seit dem 01.11.2007 gibt es außerdem die Möglichkeit gegen einen Aufpreis einen Expresspass zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer beträgt maximal vier Wochen. Sobald der zuständigen Auslandsvertretung Ihr vollständiger Antrag vorliegt, wird dieser an die Bundesdruckerei in Deutschland weitergeleitet. Dort wird Ihr neuer Reisepass in einem maschinellen Verfahren hergestellt. Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei kann durch die Auslandsvertretung nicht beeinflusst werden. Bedenken Sie daher, dass Sie Ihren neuen Reisepass entsprechend rechtzeitig beantragen.
Wie lange ist ein Reisepass gültig?
Reisepässe sind für Antragssteller unter 24 Jahren 6 Jahre gültig, Antragssteller ab Vollendung des 24. Lebensjahres erhalten einen Reisepass mit zehnjähriger Gültigkeit.
Kann mein Reisepass verlängert werden?
Nein, Reisepässe können nicht verlängert werden. Bitte denken Sie daher daran, dass Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres bisherigen Reisepasses einen neuen Reisepass beantragen.
Aufgrund eines plötzlich eingetretenen Notfalls in der Familie oder einer unaufschiebbaren Geschäftsreise muss ich dringend ins Ausland reisen. Leider habe ich es versäumt, rechtzeitig einen neuen Reisepass zu beantragen. Was kann ich tun?
In Notfällen kann Ihnen innerhalb weniger Tage ein vorläufiger Reisepass mit begrenzter Gültigkeitsdauer (bis zu 1 Jahr) ausgestellt werden. Zusätzlich zur Vorlage der für einen regulären Passantrag erforderlichen Unterlagen bitten wir um Vorlage eines Flugtickets oder anderer geeigneter Nachweise, aus denen der dringende, unaufschiebbare Reisegrund hervorgeht.
In besonders eiligen Fällen ist eine persönliche Vorsprache in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung ratsam.
Ich besitze sowohl einen deutschen als auch einen amerikanischen Pass. Mit welchem Dokument soll ich nach Deutschland reisen?
Bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich als Deutscher bei der Einreise nach Deutschland mit Ihrem deutschen Reisepass ausweisen, ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Für die Ausreise aus den USA und die dortige Wiedereinreise sollten Sie Ihren amerikanischen Pass verwenden.
Mein noch in Deutschland ausgestellter Personalausweis läuft aus. Kann ich im Ausland einen neuen beantragen?
Ja, seit Ende Januar 2013 können nunmehr auch Personalausweise beantragt werden (an allen deutschen Konsulaten in der USA)
Weitere Information zum Personalausweis finden Sie hier:
Information zur Personalausweis
Ich lebe in den USA. Mein Reisepass ist abhanden gekommen. Was muss ich tun?
Bitte beschaffen Sie sich, wenn möglich, einen Polizeibericht, der die Umstände des Verlusts erläutert. In jedem Fall müssen Sie bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung in den USA einen neuen Reisepass beantragen.
Füllen Sie bitte die Verlustanzeige vollständig aus und reichen diese zusammen mit dem Polizeibericht bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung ein, wenn Sie den neuen Reisepass beantragen.
Ich bin als Tourist in den USA und mein Reisepass wurde gestohlen. Wie kann ich nach Deutschland zurückreisen?
Die Rückreise von den USA nach Deutschland ist entweder mit einem deutschen Reisepass oder mit dem Personalausweis möglich (solange diese nicht länger als ein Jahr abgelaufen sind). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline, ob man Sie dort mit dem abgelaufenen Reisepass, bzw. dem Personalausweis mitnimmt.
Falls Sie weder über einen Reisepass noch über einen Personalausweis verfügen, kann Ihnen die Ihrem Aufenthaltsort nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung auf Antrag einen sog. „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Bitte beschaffen Sie sich, wenn möglich, einen Polizeibericht und füllen Sie die Verlustanzeige sowie das Antragsformular vollständig aus. Vor Ausstellung des „Reiseausweises als Passersatz“ (2 Passfotos werden benötigt) ist meist eine Rückfrage beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes erforderlich. Es empfiehlt sich daher, im Reisegepäck stets eine Kopie des Reisepasses mitzuführen. Bitte beachten Sie, dass der „Reiseausweis als Passersatz“ lediglich die Rückkehr nach Deutschland ermöglicht, nicht jedoch die Weiterreise in ein Drittland.
Bitte kontaktieren Sie bei Passverlust Ihre zuständige Auslandsvertretung (Konsulatfinder) um abzusprechen, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall angezeigt ist.
Mein Wohnort hat sich geändert. Wie kann ich den neuen Wohnort in meinen Reisepass eintragen lassen?
Bitte füllen Sie das Formular „Wohnortänderung“ vollständig aus. Nach Vorlage dieses Formulars, Ihres Reisepasses, der Abmeldebestätigung (falls in Ihrem Pass noch ein innerdeutscher Wohnort eingetragen ist), der Kopie Ihrer gültigen Aufenthaltsberechtigung für die USA sowie eines Nachweises über Ihre US-Adresse (z.B. Mietvertrag, Strom-, Telefonrechnung, US-Führerschein), wird die für Ihren Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung gerne Ihren neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen.
Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei. Bei per Post eingereichten Anträgen ist zur Deckung der Portokosten eine Money Order in Höhe von bis zu 25,- US-$ (bei Versand nach Bermuda 50,- US-$) erforderlich.