Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis)

01.09.2021 - Artikel
Staatsangehörigkeitsausweis
Staatsangehörigkeitsausweis© Ute Grabowsky / photothek.net

Im Verfahren auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises wird festgestellt, ob die Antragsteller bereits deutsche Staatsangehörige sind. Zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde für Deutsche, die im Ausland leben, ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Die deutschen Auslandsvertretungen können ein Feststellungsverfahren nicht selbst durchführen, unterstützen Sie aber gern, sollte ein solcher Antrag bei Ihnen erforderlich sein. Bitte beachten Sie, dass ein deutscher Personalausweis/Reisepass als Indiz gilt, dass der Halter deutscher Staatsangehöriger ist.

Der häufigste Erwerbsgrund für die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Abstammung von deutschen Vorfahren. Viele Ereignisse im Leben des Antragstellers und seiner Vorfahren können für den Erwerb und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein. Dabei kann es sich um familiäre Ereignisse (z.B. Geburt oder Eheschließung) und politische bzw. rechtliche Entwicklungen (z.B. Sammeleinbürgerungen während des 2. Weltkrieges oder der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit) handeln.

Im Feststellungsverfahren ist die deutsche Staatsangehörigkeit durch entsprechende Unterlagen glaubhaft zu machen (Personenstandsurkunden, Wohnsitznachweise o.ä.). Dabei ist die Abstammung bis zu einem 1914 oder davor geborenen Vorfahren nachzuweisen. Kommt die Prüfung zu einem positiven Ergebnis wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Wichtiger Hinweis:

Bitte lesen Sie vor Antragstellung die unten aufgelisteten Informationen zu Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit und lassen sich durch Ihre Auslandsvertretung beraten, ob ein Feststellungsverfahren erforderlich ist. Hierbei gilt: In der Regel benötigen Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis nur, wenn Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und ein solcher ausdrücklich von einer Behörde verlangt wird (dies ist für Reisen, Immobilienerwerbe oder andere Rechtsgeschäfte in den USA nicht der Fall). Zur Klärung, ob in Ihrem Fall ein Feststellungsverfahren erforderlich ist, füllen Sie bitte den folgenden Fragebogen aus und schicken Sie ihn an die für Ihren Wohnsitz zuständige Auslandsvertretung:

Fragebogen zur Staatsangehörigkeit PDF / 67 KB

Konsulatsfinder // Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit // Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit


Sollte Ihre Auslandsvertretung Ihnen die Durchführung eines Feststellungsverfahrens empfohlen haben, machen Sie sich bitte mit dem Merkblatt des Bundesverwaltungsamts zu Unterlagen und Ausfüllhinweisen vertraut und übersenden Ihren Antrag wie folgt:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag (Formular F) im Original (+ 1 Kopie)
  • Ausgefüllte Anlage (Formular V) zu jeder Vorfahrengeneration bis zu einem 1914 oder davor geborenen Vorfahren im Original und als Kopie
  • Antragsformulare bitte auf Deutsch ausfüllen
  • Unterlagen: je einen Satz als beglaubigte und einfache Kopien
  • Übersetzungen: Stellenausschreibungen, Scheidungsurteile und Sorgerechtsvereinbarungen sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Das Bundesverwaltungsamt behält sich vor, falls nötig, auch weitere Dokumente in übersetzter Form anzufordern.

  • Unterlagen nicht aus Deutschland oder den USA: bitte fragen Sie Ihre Auslandsvertretung, ob eine Apostille/Legalisation erforderlich ist.

Weiterführende Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.

Verfahrensfragen (Bearbeitungszeiten, Formvorschriften, Termine u.a.)


nach oben