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Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft/gleichgeschlechtlichen Ehe
Wenn Sie die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe oder einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft oder deren Umwandlung in eine Ehe bei einem deutschen Standesamt wünschen, beachten Sie bitte zunächst die Regelungen zu den unterschiedlichen Fallkonstellationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zur rechtlichen Einordnung und personenstandsrechtlichen Registrierung.
Je nachdem, ob die Lebenspartnerschaft oder die Ehe nachbeurkundet werden kann, wählen Sie bitte nachfolgend das für Sie passende Antragsformular:
Was muss ich ausfüllen?
Laden Sie hier den Antrag herunter:
Antragsformular Nachbeurkundung Lebenspartnerschaft
Antragsformular Nachbeurkundung Eheschließung
Alle sonstigen Hinweise zu vorzulegenden Unterlagen, Formerfordernissen und Gebühren entnehmen Sie bitte der allgemeinen Website zur Nachbeurkundung einer Eheschließung.