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Grenzüberschreitende Kindesentziehung
Wenn sich Eltern aus verschiedenen Ländern trennen, kommt es immer wieder zu Konflikten über den künftigen Aufenthalt und das Sorgerecht für die Kinder. Nimmt ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen, (mit-)sorgeberechtigten Elternteil in sein Heimatland, spricht man von Kindesentführung oder -entziehung. Wo sich Betroffene Rat holen können, welche rechtlichen Bestimmungen zu beachten sind und ob und ggf. wie das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen im Ausland helfen können, erklärt das Auswärtige Amt auf den folgenden Seiten: