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Umwandlung eines J-1-Visums

14.10.2021 - Artikel

Sie möchten Ihr J-1-Visum umwandeln und benötigen hierzu ein „No Objection Statement“?

VIS - Visa Information System
VIS - Visa Information System © EU Komission

Sie möchten Ihr J-1-Visum umwandeln und benötigen hierzu ein „No Objection Statement“?

Um Informationen zur Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung („No Objection Statement“) bei der Botschaft zu erhalten, schreiben Sie bitte eine Nachricht über das Kontaktformular und wählen dort folgenden Adressat aus: „No Objection Statement (J-1-Visum).“

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