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Umwandlung eines J-1-Visums
Sie möchten Ihr J-1-Visum umwandeln und benötigen hierzu ein „No Objection Statement“?
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Sie möchten Ihr J-1-Visum umwandeln und benötigen hierzu ein „No Objection Statement“?
Um Informationen zur Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung („No Objection Statement“) bei der Botschaft zu erhalten, schreiben Sie bitte eine Nachricht über das Kontaktformular und wählen dort folgenden Adressat aus: „No Objection Statement (J-1-Visum).“