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Bankkontoeröffnung in Deutschland - Identitätsfeststellung
Sie beötigen eine Identitätsbestätigung zur Eröffnung eines Bankkontos oder für sonstige finanzielle Transaktionen?
Geändertes Verfahren bei Identitätsprüfungen für deutsche Banken!
Nach Änderung des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht mehr befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben von mehr als 15.000 € und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören Kreditkartenanträge sowie die Identitätsfeststellung von Dritten, denen eine Kontovollmacht eingeräumt wird.
Bitte wenden Sie sich wegen des weiteren Vorgehens an die Bank, die Ihnen die Unterlagen zugeschickt hat und erfragen Sie, ob gegebenenfalls eine US-amerikanische Partnerbank oder ein Notary Public die erforderliche Identitätsbestätigung vornehmen kann.
Eine Sonderregelung gilt nur für Sperrkonten visumspflichtiger, ausländischer Studierender. Hier können die Auslandsvertretungen weiter Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen vornehmen, wenn die Eröffnung eines Sperrkontos - unter Würdigung der örtlichen Gegebenheiten - die verlässlichste Möglichkeit für den Studierenden ist, seine finanzielle Situation nachzuweisen.