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Apostille Behörden Deutsches Generalkonsulat New York
VERFAHREN ZUR EINHOLUNG EINER APOSTILLE
Gemäß Art. 9 der Haager Konvention zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation werden US-Urkunden nicht mehr durch die deutsche Botschaft oder die deutschen Generalkonsulate legalisiert. Die Authentizität der Urkunden (z.B. Geburts-, Heiratsurkunden) wird nach Art. 3 des Haager Übereinkommens durch den Secretary of State des jeweiligen Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, bestätigt. Dies erfolgt durch das Anbringen einer „Apostille“ auf der Urkunde.
A. US-BUNDESSTAAT NEW YORK
Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden müssen zunächst von einem County Clerk oder New York State Official überbeglaubigt werden. Eine Geburts- oder Sterbeurkunde muss darüber hinaus einen sogenannten letter of exemplification aufweisen, der von der Behörde ausge-stellt wird, die auch die Urkunde ausstellt. Universitäre und andere Urkunden müssen zu-nächst vom Notary Public beglaubigt und diese Beglaubigung dann wiederum vom County Clerk überbeglaubigt werden.
Alle Urkunden müssen anschließend zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular zur Einholung der Apostille an das Department of State in New York City gesandt werden. Die Adresse für das State Department lautet:
New York Department of State
Division of Licensing Services
Apostille and Authentication Unit
One Commerce Plaza
99 Washington Avenue 6th floor
Albany, NY 12201-2001
Tel.: (518) 474-4429
Fax: (518) 473-6648
Werktags 09.00 bis 15.30 Uhr
https://dos.ny.gov/apostille-or-certificate-authentication
Urkunde und Antragsformular können dort oder bei der folgenden Stelle auch persönlich abgegeben werden:
New York Department of State
Division of Licensing Services
123 William Street, 2nd floor
New York, NY 10038
Werktags 9.00 bis 15.30 Uhr
Tel.: (212) 417-5747
www.dos.ny.gov/licensing/apostille.html
Die Gebühr beträgt US-$ 10,00 pro Dokument.
B. US-BUNDESSTAAT NEW JERSEY
Personenstandsurkunden (s. nachstehenden Hinweis) und sonstige durch einen Notary Public beglaubigte Dokumente müssen zwecks Einholung der Apostille an das Department of the Treasury in Trenton gesandt werden.
USPS Express, Priority, Certified:
Department of the Treasury
Division of Revenue and Enterprise Services
PO Box 452
Trenton, N.J. 08646
http://www.nj.gov/treasury/revenue/apostilles.shtml
FedEx, UPS, DHL oder persönliche Abgabe:
Department of the Treasury
Division of Revenue and Enterprise Services
33 West State Street, 5th Floor
Trenton, N.J. 08608
Attn: Notary Unit
Werktags 08.30 bis 16.30 Uhr
Tel.: (609) 292-9292
Die Gebühr beträgt US-$ 5,00, sofern die Beurkundung im Rahmen einer Adoption erfolgt, in allen anderen Fällen US-$ 25,00.
Express Service ist möglich und kostet zusätzlich US-$ 15,00 Gebühr pro Dokument.
Dieser Express-Service garantiert die Bearbeitung binnen 8 ½ Arbeitsstunden und kann per-sönlich oder durch jeden Nachtkurier mit Ausnahme des United States Postal Service unter der letztgenannten Adresse angefordert werden.
Hinweis:
Die Erteilung der Apostille kann nicht auf von örtlichen Gemeindeverwaltungen aus-gestellten Personenstandsurkunden erfolgen, sondern nur auf von der Gesundheits-behörde in Trenton ausgestellten Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe-, Hei-ratsurkunde).
C. US-BUNDESSTAAT PENNSYLVANIA
Die Einholung der Apostille kann per Post oder persönlich erfolgen bei:
Department of State
Bureau of Commissions, Elections and Legislation
Room 210, North Office Building
Harrisburg, P.A. 17120
Werktags 08.30 bis 16.00 Uhr
Tel.: (717) 787-5280
http://www.dos.pa.gov/OtherServices/Certifications_Apostilles/
Die Gebühr beträgt US $ 15,00 pro Dokument.
Den Urkunden muss folgendes beigefügt werden:
- Ein Anschreiben, welches Namen, Adresse und das Land, in dem das Dokument ver-wendet wird, beinhaltet. Es wird empfohlen, das dafür bereitgestellte Formular zu benutzen.
- Ein Scheck, Money Order oder Cashier’s Check, ausgestellt auf „Commonwealth of Pennsylvania“ in Höhe von US $ 15,00 pro Dokument.
- Ein an sich selbst adressierter und frankierter Rückumschlag
ZUR BEACHTUNG:
In allen Fällen muss den Urkunden ein Schreiben in englischer Sprache beigefügt werden, in dem um die Einholung einer Apostille entsprechend der Haager Konvention gebeten und das Land genannt wird, in dem die Dokumente vorgelegt werden sollen.
Dokumente, welche die Apostille erhalten sollen, müssen mit der Originalunterschrift eines registrierten Notars oder eines Beamten des jeweiligen US-Bundesstaates versehen sein, der im Büro des Department of State bzw. Secretary of State bzw. Department of the Treasury registriert ist.
Sofern auf Personenstandsurkunden die ausstellende Person nicht eigenhändig unterschrie-ben hat, sondern sich deren Unterschrift als Faksimile-Unterschrift auf der Urkunde befin-det, muss vor der Apostille noch zusätzlich die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers eingeholt werden.
Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Generalkonsulats im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.