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Apostille Behörden Deutsches Generalkonsulat Chicago
Anerkennung US-amerikanischer Urkunden in Deutschland (Apostille-Verfahren)
Seit 15. Oktober 1981 gilt das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation in den USA. Aufgrund dieser Vereinbarung werden amerikanische Urkunden, die in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt werden sollen, nicht mehr vom Generalkonsulat legalisiert.
Die Überbeglaubigung dieser Urkunden erfolgt durch den Secretary of State des jeweiligen Staates, indem die Urkunden mit der Apostille versehen werden. Die Apostille wird auf schriftlichen Antrag des Unterzeichners oder des Inhabers der Urkunde ausgestellt. Im Anschreiben sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass beabsichtigt ist, die Urkunden in Deutschland zu nutzen. Zudem sollte ausdrücklich die Erteilung der „Apostille“ nach der Haager Konvention verlangt werden.
Nachfolgend sind die staatlichen Behörden der jeweiligen Bundesstaaten aufgeführt, die die Apostille erteilen:
IllinoisVisit in person or mail documents to: Chicago Office: Gebühr: $2.00 per apostille (payable to the „Secretary of State“) |
IndianaIndiana Secretary of State Gebühr: $2.00 |
IowaIowa Secretary of State Gebühr: $5.00 |
Kansas Kansas Secretary of State Gebühr: $7.50 |
KentuckyFirst Class Mail: Overnight or Hand Delivery: Gebühr: $5.00 |
MichiganMichigan Department of State Gebühr: $1.00 |
MinnesotaRetirement Systems of Minnesota Building Gebühr: $5.00 |
Missouri Missouri Secretary of State Gebühr: $10.00 |
NebraskaNebraska Secretary of State Gebühr $10.00 |
North DakotaSecretary of State Gebühr: $15.00 |
OhioOhio Secretary of State Gebühr: $5.00 |
South DakotaMailing Address: Physical Address: https://sdsos.gov/general-services/apostilles-authentications.aspx Gebühr: $25.00 |
WisconsinLocation: For courier deliveries: https://sos.wi.gov/apostilles.htm Gebühr: $10.00 |