Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Apostille, Personenstandsurkunden
Sie benötigen eine Personenstandsurkunde aus den USA (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) oder Sie haben bereits die Urkunden, benötigen jedoch eine Apostille?
Sie benötigen eine standesamtliche Urkunde aus den USA, z. B. eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde?
Diese Urkunden können von Ihnen eigenständig bei der jeweils zuständigen US-Behörde oder mit Hilfe eines privaten Anbieters beschafft werden. Leider können Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen bei der Beschaffung nicht behilflich sein.
Sollten Sie sich direkt an die zuständige US-Behörde wenden, beachten Sie bitte, dass dafür der jeweilige Bundesstaat zuständig ist, die Beschaffung einer Urkunde bei dem jeweiligen „County“ (Landkreis) jedoch oft schneller geht. Eine Übersicht der jeweiligen bundesstaatlichen Behörden finden Sie unter: www.cdc.gov/nchs/w2w.htm
Darüber hinaus bieten private Anbieter den Service an, Personenstandsurkunden gegen Gebühr zu beschaffen. Dazu gehört zum Beispiel
Sollten Sie über eine Kreditkarte verfügen, dürfte es für Sie wesentlich einfacher sein, die Personenstandsurkunde über einen solchen privaten Anbieter zu bestellen.
Bei Sterbeurkunden beachten Sie bitte folgende zusätzliche Hinweise:
Die Zuständigkeit der Behörde orientiert sich am Sterbeort. Wenn der Verstorbene zum Beispiel in New York gewohnt hat, aber in Kalifornien verstorben ist, wenden Sie sich an die zuständige Behörde in Kalifornien.
Einige Bundesstaaten (z.B. Kalifornien) unterscheiden zwischen „certified authorized death certificate“ und „certified informational death certificate“. Die Inhalte der beiden Sterbeurkundenarten sind identisch! Erstere ist lediglich für einen bestimmten Personenkreis (u.a. enge Verwandte) zugänglich und umfasst die Beglaubigung der persönlichen Daten des Antragstellers. Die Beschaffung einer „certified informational death certificate“ ist einfacher und sollte in der Regel für Zwecke in Deutschland ausreichend sein. Die meisten Todesfälle in den USA sind im sogenannten Social Security Death Index gelistet. Dieses Archiv ist im Internet unter anderem zu finden unter: www.genealogybank.com/gbnk/ssdi/
Sie haben bereits die Urkunde, benötigen jedoch eine sogenannte Apostille?
Nachdem das Haager Übereinkommen vom 05. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II, S. 876) zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation auch für die USA in Kraft getreten ist, werden US-Urkunden nicht mehr durch die deutsche Botschaft oder die deutschen Generalkonsulate legalisiert.
Die Authentizität der Urkunden (z.B. Geburts-, Heiratsurkunden) wird nach Art. 3 des Haager Übereinkommens durch den Secretary of State des jeweiligen Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, bestätigt. Dies erfolgt durch das Anbringen einer „Apostille“ auf der Urkunde.
Bitte wählen Sie unten aus, ob Sie eine Apostille für eine deutsche oder für eine US-amerikanische Urkunde benötigen.