Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei US-Einbürgerung
Das Wichtigste zuerst:
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StARModG) ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten. Seitdem wird keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt, um den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme der US-amerikanischen oder einer anderen Staatsangehörigkeit auf Antrag zu vermeiden.
Achtung: Dies gilt erst seit Inkrafttreten der Regelung am 27. Juni 2024.
Bis dahin galt weiterhin die vorherige Regelung: Vermeidung des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit nur mit Beibehaltungsgenehmigung. Das StARModG gilt nicht rückwirkend. Ein unter der alten Regelung erfolgter Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bleibt somit bestehen.
Wichtiger Hinweis: Wer durch Geburt in den USA die US-Staatsangehörigkeit und gleichzeitig durch Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, besitzt automatisch beide Staatsangehörigkeiten.
Verbindliche Informationen zum Einbürgerungsverfahren in den USA erhalten Sie ausschließlich bei den Dienststellen der US Citizenship and Immigration Services (USCIS).
Hinweis für deutsche Staatsangehörige auf Bermuda:
Beim sogenannten „Bermuda-Status“ handelt es sich aus deutscher Sicht um keine Staatsangehörigkeit, sondern lediglich um einen privilegierten Aufenthaltsstatus. Da es sich nicht um die Staatsangehörigkeit eines souveränen Staates handelt, die der deutschen Staatsangehörigkeit vergleichbar wäre, führte die Annahme des Bermuda-Status nicht zu einem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Analog führte auch die Annahme der Zugehörigkeit zu den Britischen Überseeischen Territorien (British Overseas Territories Citizenship, BOTC) nicht zu einem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Eine Beibehaltungsgenehmigung war daher in beiden Fällen nicht erforderlich.
Die BOTC kann jedoch durch Registrierung in die (vollwertige) britische Staatsangehörigkeit überführt werden. Wenn die Registrierung als britischer Staatsangehöriger oder ein britischer Reisepass beantragt wurden und damit die Überleitung des Bermuda-Status/der BOTC in die (vollwertige) britische Staatsangehörigkeit, kann hierdurch die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gegangen sein.
Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an den Honorarkonsul auf Bermuda oder das zuständige Generalkonsulat New York.