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Übersetzer und Rechtsanwälte
Foto eines Stempels, © colourbox
In den USA gibt es das Instrument des öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzers nicht in einer dem deutschen System vergleichbaren Form. Für viele Übersetzungstätigkeiten reichen auch die hiesigen Übersetzer aus.
Übersetzer/Dolmetscher finden Sie u.a. über die nachstehend aufgeführten Webseiten, die eine Hilfeleistung bei Ihrer Suche nach einem geeigneten Dienstleister darstellen sollen; die Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr für die Korrektheit der Angaben und die Qualität der Dienstleistungen. Die Nennung von Übersetzungsdienstleistern stellt keine Empfehlung durch das
Generalkonsulat dar. Kunden müssen für alle Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Beauftragung der aufgeführten Dienstleister entstehen, selbst aufkommen. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Durch die Botschaft können grundsätzlich keine Übersetzungen gefertigt oder beglaubigt werden.
Ob die in den USA erfolgte Übersetzung in Deutschland anerkannt wird, klären Sie bitte mit der deutschen Stelle, der diese Übersetzung vorgelegt werden soll.
American Translators Association (ATA): www.atanet.org/
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ): http://bdue.de/der-bdue/
National Association of Judiciary Interpreters & Translators (NAJIT): www.najit.org
Sie können einen Übersetzer in Deutschland über die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland finden. Die Botschaft übernimmt keine Gewähr für Inhalt, Qualität und Kosten der Übersetzungen.