Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Eheschließung im Bundesstaat Connecticut
Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen
Deutsche - auch ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in den USA - können sich im Staat Connecticut trauen lassen. Die hierfür erforderliche „ Marriage license“ muss durch beide Partner persönlich beim „County Clerk’s office“ der Stadt beantragt werden, in der einer der Partner seinen Wohnsitz hat oder die Trauung stattfinden soll. Die persönliche Antragstellung muss nicht gleichzeitig erfolgen. Die Marriage License wird sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind am gleichen Tag ausgestellt. Sie ist 65 Tage lang gültig. Für die Heiratserlaubnis ist eine Gebühr von insgesamt US-$ 30 zu entrichten.
Nach erfolgter Eheschließung wird durch den Standesbeamten auf der „marriage license“ der Ort und das Datum der Trauung vermerkt. Diese ist dann umgehend an den „County Clerk“ zurückzugeben.
Ist die Eheschließung in Deutschland gültig?
Eine nach dem Ortsrecht formgültig geschlossene Ehe gilt auch nach deutschem Recht als formgerecht eingegangen. Es bedarf keiner Nachbeurkundung in der Bundesrepublik Deutschland.
Behörden in Deutschland, denen die Heiratsurkunde vorgelegt wird, können auf der Vorlage einer Apostille bestehen. Es wird daher dringend empfohlen, die amerikanische Heiratsurkunde zur Vermeidung von Zeitverlust und Kostenaufwand bereits im Laufe des US-Aufenthalts und nicht erst später von Deutschland aus mit einer Apostille versehen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Einholung der Apostille das so genannte „long form marriage certificate for foreign use“ benötigen.
Hinweise zur Namensführung nach der Eheschließung
Nach deutschem Recht können bei einer Eheschließung können die Ehegatten auf Befragen des Standesbeamten bestimmen, welchen Familiennamen sie in der Ehe führen wollen.