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Heirat in Nevada
Allgemeine Informationen
Mindestalter
Das gesetzliche Mindestalter für eine Eheschließung ist 18 Jahre. Personen unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung ihrer Eltern oder des Vormundes. Die Zustimmung kann bei der Beantragung der Heiratserlaubnis (marriage license) persönlich erteilt werden oder schriftlich als eidesstattliche Erklärung. Die Zustimmungserklärung muss das Geburtsdatum des Minderjährigen und das Verwandtschaftsverhältnis zu dem Zustimmenden enthalten. Für Personen unter 16 Jahren ist zusätzlich die Genehmigung zur Eheschließung vom Bezirksgericht (District Court) in Nevada einzuholen. Eheschließungen zwischen Cousins und Cousinen ersten Grades sind im Staat Nevada nicht zulässig.
Urkunden
Es brauchen keine Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden etc.) vorgelegt werden. Zwingend notwendig ist die Vorlage gültiger Reisepässe. Ein Aufgebot ist nicht erforderlich. Im Falle einer vorangegangenen Eheschließung eines oder beider Partner sind Grund (Scheidung, Tod, etc. ), Datum und Ort der Auflösung anzugeben.
Heiratserlaubnis
Die Verlobten müssen gemeinsam mit ihrem gültigen Reisepass im Büro für Heiratsgenehmigungen (Marriage License Bureau) vorsprechen und die Erteilung der Heiratserlaubnis (marriage license) beantragen. Die Gebühr für die Erteilung der Heiratserlaubnis beträgt 60 US-$ und muss bar oder per Kreditkarte bezahlt werden.
Eheschließung
Die Eheschließung kann entweder vom Standesbeamten (Commissioner of Civil Marriages) oder einer staatlichen befugten Person in einer „wedding chapel“ vorgenommen werden. Vorgeschrieben ist die Anwesenheit mindestens eines Zeugens. Zivile und religiöse Trauungen entfalten in Nevada die gleiche Rechtskraft.
Heiratsurkunde und Gültigkeit der Eheschließung
Eine in Nevada geschlossene Ehe ist auch in Deutschland gültig. Voraussetzungen sind allerdings, dass a) beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht die Eheschließungsvoraussetzungen erfüllen (d.h. volljährig, ledig bzw. verwitwet bzw. geschieden sind und auch sonst keine Ehehindernisse bestehen) und b) die Ehe formwirksam nach dem Recht von Nevada geschlossen wurde.
Bei der Anerkennung der Heiratsurkunde durch deutsche Stellen kommt es gelegentlich zu Verzögerungen, die allerdings vermieden werden können, wenn folgende Punkte beachtet werden:
Die bei der Eheschließung ausgehändigte Heiratsbescheinigung ist keine standesamtliche Heiratsurkunde. Dieses „Marriage Certificate“ muss erst beim „County Recorder“ des Ortes, an dem die Heiratserlaubnis erteilt wurde, gegen eine Gebühr von 15 US-$ beantragt werden und wird nach ca. 10 Tagen ausgestellt. Aufgrund eines internationalen Abkommens (Haager Übereinkommen), dem Deutschland und die USA beigetreten sind, ist auf der beglaubigten Kopie der Heiratsurkunde die sogenannte Apostille (Beglaubigungsvermerk einer amerikanischen Stelle) anzubringen.
Adressen in Las Vegas
Marriage License:
Marriage License Bureau
201 East Clark Avenue
Las Vegas, Nevada 89155-1603
Tel. (702) 671-0600
Fax (702) 385-8911
Öffnungszeiten: Täglich von 8:00 bis 24:00 Uhr (einschließlich Samstag und Sonntag)
Eheschließung:
Commissioner of Civil Marriages
309 S. Third Street, Erdgeschoss
Öffnungszeiten: Sonntag-Donnerstag von 14:00-18:00 Uhr. Freitag und Samstag 8:00-22:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich)
Tel. (702) 671-0577
Die Gebühr für die Trauung beträgt 50 US-$.
Die Gebühren der Wedding Chapels richten sich nach den Wünschen der Eheschließenden, belaufen sich aber mindestens auf 95 US-$. Eine Liste der Wedding Chapels führt die Las Vegas Convention and Visitor Authority unter
www.vegasfreedom.com
oder www.lvchamber.com
County Recorder:
Clark County Recorder
500 S. Grand Central Parkway, P.O. Box 551510
Las Vegas, Nevada 89155
https://www.clarkcountynv.gov/
Die Gebühren sind bar oder als „money order“ zu begleichen. Es kann gleichzeitig auch die Apostille beantragt werden. Dafür ist eine gesonderte „money order“ in Höhe von 20 US-$ beizufügen. Die Bearbeitungsdauer kann 4-6 Wochen betragen, eine bevorzugte Bearbeitung ist gegen Zahlung einer erhöhten Gebühr von 75 US-$ möglich. Ausführliche Informationen sind hierzu zu erhalten: https://www.nvsos.gov/sos/businesses/apostille
Honorarkonsul für Nevada
Herr Lower ist befugt, gegen eine Gebühr (inklusive Porto) in Höhe von 51,00 US-$ die beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde, die beglaubigte Kopie des Affidavits (Heiratslizenz) und die Apostille zu besorgen (zuzüglich Kosten der Urkunden). Bitte immer aktuelle Gebühren beim Honorarkonsul erfragen.
Die Bearbeitungsdauer beläuft sich auf derzeit acht Wochen.
Kontaktdaten:
Adressen in Reno
Marriage License Bureau:
Courthouse Reno, Tel.: (702) 328-3550.
Eheschließung:
Commissioner of Civil Marriages, Courthouse, Reno, Courtstreet oder in einer Wedding Chapel nach eigener Wahl.
County Recorder:
Washoe County Recorder
1001 E. 9th Street