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Apostillen im Amtsbezirk des Generalkonsulats Miami
Informationen zur Beantragung von Apostillen im Amtsbezirk des Generalkonsulats Miami.
Stand: Mai 2023
Die Vereinigten Staaten von Amerika sind ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. (BGBl. 1965, Teil II, S. 875 ff.).
Im Urkundenverkehr zwischen den Vertragsstaaten ist an die Stelle des Legalisationsverfahrens die „Apostille“ getreten, deren Besorgung grundsätzlich Sache der beteiligten Parteien ist.
Das Apostillenverfahren muss z.B. auch angewendet werden, wenn eine durch einen amerikanischen „Notary Public“ erfolgte Unterschriftsbeglaubigung in Deutschland Rechtswirkung haben soll.
Von amerikanischen Behörden ausgestellte, zusätzlich mit einer amerikanischen Apostille (einer Art „Überbeglaubigung“) versehene öffentliche Urkunden werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Man braucht keine weitere Bestätigung durch das deutsche Generalkonsulat oder die Botschaft.
1. Florida
Zuständige Behörde
Die Adresse der für die Erteilung der Apostille zuständigen Behörde des Staates Florida lautet wie folgt:
Florida Department of State
Hausanschrift:
The Centre of Tallahassee
2415 N. Monroe Street, Suite 810
Tallahassee, FL 32314
Post Adresse:
Department of State
Division of Corporations
Apostilles Section
P.O. Box 6800
Tallahassee, FL 32314
Tel.: 850.245.6053
Email: ApostillesCertsCorpHelp@DOS.MyFlorida.com
https://dos.myflorida.com/sunbiz/other-services/apostille-notarial-certification/
Neben dem Originaldokument, das der Apostille bedarf, sind zu übersenden:
1. ein ausgefülltes Formular, aus dem hervorgeht, dass dieses Dokument für eine Behörde der Bundesrepublik Deutschland benötigt wird,
2. Gebühren: 20 $ für alle Urkunden, auf denen die Unterschrift des Urkundsbeamten eines Gerichtes bestätigt werden soll (also z.B. Heiratsurkunden), 10 $ für sonstige Urkunden (d.h. es wird die Unterschrift des „notary public“ bestätigt)
3. ein selbstadressierter und ausreichend frankierter Umschlag für die Rücksendung.
Portokosten:
Für den Antrag muss ein adressierter Rückumschlag beigefügt werden. Die aktuellen Versandkosten entnehmen Sie bitte dem Portorechner des United States Postal Service (USPS): https://postcalc.usps.com/.
Eine Apostille besteht aus zwei Seiten mit einem Gesamtgewicht von ca. 17 Gramm (0,6 oz).
Als Zahlungsmittel werden akzeptiert:
- International Money Order oder
- Bankscheck in US-$
ausgestellt auf „State of Florida/Secretary of State“. Sollte kein frankierter Rückumschlag beigefügt werden können, so muss das Porto mit separater Money Order oder einem Scheck gezahlt werden. Bargeld und Kreditkarten werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
Es muss mit einer Bearbeitungszeit von ca. einem Monat gerechnet werden. Sollten Unterlagen oder Gebühren fehlen, so werden Sie nicht benachrichtigt. Sie müssten dann telefonische Rücksprache halten, da schriftliche Anfragen i.d.R. nicht beantwortet werden.
2. Puerto Rico
Für Urkunden aus Puerto Rico lautet die entsprechende Adresse:
Department of State
Oficina de Certificaciones y Reglamentos
Apartado 9023271
San Juan, Puerto Rico 00902
Tel.: (787) 722-2121
Die Gebühr für die Erteilung der Apostille beträgt in Puerto Rico nur 3,00 US-$ zuzüglich Porto.
Für weitere Informationen siehe:
https://www.statedepartment.pr.gov/apostilles
3. Amerikanische Jungferninseln
Die Apostille für Urkunden, die auf den amerikanischen Jungferninseln
ausgestellt wurden, erhalten Sie bei folgenden Behörden:
Für Dokumente von lokalen Behörden:
OFFICE OF THE LIEUTENANT GOVERNOR
NOTARY DIVISION
5049 Kongens Gade
Charlotte Amalie
Virgin Islands 00802
340 774 2991 ext 4120
Die Gebühr beträgt 25 US-$.
Antragsformular: https://ltg.gov.vi/departments/notary-public/#1648730102014-0bef985e-6686
- Alle Angaben ohne Gewähr -