Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Verwendung bzw. Anerkennung deutscher Führerscheine in den Neuengland-Staaten
EU-Führerschein, © picture-alliance/ dpa
Hier finden Sie Informationen zur Verwendung bzw. Anerkennung deutscher Führerscheine in den Neuengland-Staaten.
Allgemeine Informationen
Bei einem Aufenthalt in den USA bis zu einem Jahr ist es möglich, den deutschen Führerschein zum Führen eines Fahrzeuges zu benutzen. Aufgrund möglicher Sprachbarrieren (der Führerschein enthält Eintragungen und Hinweise nur in deutscher Sprache) wird jedoch ein internationaler Führerschein empfohlen. Weitere Informationen zur Nutzung deutscher Führerscheine in den USA finden Sie hier.
Um nach diesem einen Jahr weiterhin legal ein Auto fahren zu dürfen, ist es jedoch zwingend notwendig, seinen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen.
Der Bereich der Führerscheinvergabe fällt in den USA nicht unter die Kompetenz des Bundes. Vielmehr ist jeder einzelne Bundesstaat allein für die diesbezüglichen Regeln verantwortlich und die Handhabung kann daher unterschiedlich ausfallen. Einige Bundesstaaten haben Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen mit Deutschland geschlossen, um eine unkomplizierte Umschreibung ohne erneute praktische und/oder theoretische Prüfung zu gewährleisten. Von den Neuengland-Staaten sind dies lediglich Massachusetts und Connecticut.
Die folgenden Informationen entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand des Generalkonsulats und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Führerscheinbehörde nach den vorzulegenden Unterlagen.
Allgemeine Voraussetzungen für die Umschreibung von deutschen Führerscheinen
Folgende Unterlagen müssen regelmäßig bei der Beantragung der Umschreibung eines deutschen Führerscheins grundsätzlich in allen Bundesstaaten eingereicht werden:
- Nachweis des Wohnsitzes in dem jeweiligen Bundesstaat (Mietvertrag, utility bill etc.)
- ein in Deutschland noch mindestens 60 Tage gültiger Führerschein
- Pass oder Geburtsurkunde
- Nachweis über legalen Aufenthaltsstatus in den USA
- Social Security Number oder Bestätigung der Social Security Administration darüber, dass kein Anspruch auf eine solche Nummer besteht
- aktueller Sehtest
- Entrichtung einer Gebühr
- aktuelles Passfoto
- Auszug in englischer Sprache aus dem deutschen Verkehrszentralregister (KBA)
Beantragung des Registerauszuges des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
Informationen zur Beantragung des Registerauszuges finden Sie hier. Die (gebührenfreie) Erteilung erfolgt auf Wunsch auf Deutsch und Englisch.
Zusätzliche Voraussetzungen für die Umschreibung in einzelnen Bundesstaaten
1. Massachusetts
In Massachusetts benötigen Sie laut hier vorliegender Information der zuständigen lokalen US-Behörde, Massachusetts Registry of Motor Vehicles (RMV), für die Umschreibung (den Umtausch) Ihres deutschen Führerscheins in einen lokalen Führerschein zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen auch
- eine sog. „konsularische Bescheinigung“ des deutschen Generalkonsulats Boston, mit der die wesentlichen Daten Ihres deutschen Führerscheins quasi übersetzt werden
- einen aktuellen Registerauszug des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg.
Bitte beachten Sie, dass laut Auskunft des RMV sowohl die konsularische Bescheinigung als auch der KBA-Registerauszug bei Beantragung der Umschreibung nicht älter als 30 Tage sein dürfen.
Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen, dem Antragsverfahren, Terminvereinbarung, Fristen bei der zuständigen US-Führerscheinstelle RMV finden Sie hier.
Hinweis: Das RMV wird Ihren in Deutschland ausgestellten Führerschein nach erfolgreicher Umschreibung („conversion“) und Ausstellung einer Massachusetts drivers license einbehalten und an das Kraftfahrtbundesamt leiten. Sobald Sie Ihren permanenten Wohnsitz wieder in Deutschland nehmen, stellen Sie bei der dann für Sie örtlich zuständigen Führerscheinbehörde einen entsprechenden Antrag und erhalten Ihren deutschen Führerschein zurück.
Das Generalkonsulat Boston ist keine Führerscheinbehörde; bei uns können Sie keinen Antrag stellen und keinen Führerschein erhalten.
Beantragung der konsularischen Bescheinigung des Generalkonsulates
Die „konsularische Bescheinigung“ (von RMV als „Übersetzung“ bezeichnet) erhalten Sie auf Antrag beim Generalkonsulat. Bei Antragstellung müssen folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden:
- gültiger deutscher Führerschein
- Nachweis Ihrer Wohnanschrift in Massachusetts (z.B. Strom- oder Gasrechnung o.ä.)
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Terminbestätigung (Ausdruck oder digital, für Zutritt zum Generalkonsulat erforderlich)
Für die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr i.H.v. ca. 40 USD fällig (der genaue Betrag hängt vom jeweils aktuellen Wechselkurs ab), zahlbar in bar oder mit Kreditkarte.
Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden; ggf. müssen Sie einen neuen Termin vereinbaren.
Zur Beantragung muss zwingend vorab ein Termin über unser Terminvereinbarungssystem reserviert werden.
2. Connecticut
Der Theorietest liegt im Ermessen der Behörde; nach uns vorliegenden Informationen wird darauf verzichtet.
Zuständige Behörde:
State of Connecticut Department of Motor Vehicles (DMV)
Zur Webseite
3. Maine
Praxistest und Theorietest erforderlich
Zuständige Behörde:
Maine Bureau of Motor Vehicles (BMV)
Zur Webseite
4. New Hampshire
Nachweis über den Zweck des US-Aufenthaltes erforderlich
Zuständige Behörde:
New Hampshire Departement of Safety
Division of Motor Vehicles (DMV)
Zur Webseite
5. Rhode Island
Praxistest und Theorietest erforderlich
Zuständige Behörde:
Rhode Island Division of Motor Vehicles
Zur Webseite
6. Vermont
Notwendigkeit eines Praxis- und Theorietest liegt im Ermessen der Behörde; falls darauf verzichtet wird, fallen die Gebühren dafür jedoch trotzdem an.
Zuständige Behörde:
Vermont Department of Motor Vehicles
Zur Webseite