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Honorarkonsuln - Generalkonsulat Boston
Ein Wappenschild der Bundesrepublik Deutschland macht an einem Gebäude in Santa Cruz de La Palma auf der Kanareninsel La Palma auf das Honorarkonsulat aufmerksam. Eine deutsche Nationalflagge flattert daneben im Wind. Foto: Rolf Haid., © picture alliance
Honorarkonsuln sind an vielen Orten tätig, in deren Nähe es keine diplomatische oder konsularische Vertretung gibt. Sie verfügen über gute Kontakte, sind mit den örtlichen Verhältnissen vertraut und können daher Deutschen in Not wertvolle Hilfe leisten. Sie können u.a. Unterschriften beglaubigen (z.B. für Lebensbescheinigungen), sind jedoch nicht zu allen konsularischen Amtshandlungen befugt. Sie können z.B. weder Reisepässe noch Visa ausstellen. Sie sind auch nicht zu ständiger Anwesenheit verpflichtet.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihnen ein Honorarkonsul bei Ihrem konkreten Anliegen behilflich sein kann, kontaktieren Sie bitte das Generalkonsulat Boston.
Unsere Honorarkonsuln
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Postadresse
Telefon
Möglichkeit der Entgegennahme von Visaanträgen: nein
Möglichkeit der Entgegennahme von Passanträgen: nein
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Postadresse
Telefon
Fax
Möglichkeit der Entgegennahme von Visaanträgen: - nein
Möglichkeit der Entgegennahme von Passanträgen: - nein