Für die Teilnahme an der Bundestagswahl wird ausdrücklich empfohlen, alle privaten und kommerziellen Möglichkeiten der Mitnahme und Versendung von Wahlunterlagen zu prüfen.
Die Auslandsvertretungen in den USA bieten für die Rücksendung von Wahlbriefen nach Deutschland zusätzlich die Mitnutzung von Sonderkurieren an. Die Wahlbriefe müssen bis zu folgenden Stichtagen an den jeweiligen Auslandsvertretungen eingehen, um für die Sonderkuriere berücksichtigt werden zu können:
Generalkonsulat Atlanta
Annahmeschluss: Freitag, 14.2., 13.00 Uhr
Anschrift: Consulate of the Federal Republic of Germany, 285 Peachtree Center Avenue, NE Marquis Two Tower, Suite 901, Atlanta, GA 30303-1221
Wahlunterlagen können postalisch sowie von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und am Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr auch persönlich beim Generalkonsulat abgegeben werden
Generalkonsulat Boston
Annahmeschluss: Montag, 17.2. (Presidents‘ Day), 14 Uhr.
Anschrift: Consulate General of the Federal Republic of Germany Boston, Three Copley Place, Suite 500, Boston, MA 02116
Wahlunterlagen können ausschließlich persönlich Montag bis Donnerstag zwischen 7.30 und 16.30 Uhr, am Freitag zwischen 7.30 und 13.30 Uhr eingereicht werden, am 17.2. (President’s Day) lediglich zwischen 11 und 14 Uhr.
Generalkonsulat Chicago
Annahmeschluss: Montag, 17.2., 15 Uhr
Anschrift: 676 North Michigan Avenue, Suite 3200, Chicago, IL 60611
Wahlunterlagen können postalisch sowie Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 15 Uhr und Freitag zwischen 9 und 12 Uhr persönlich eingereicht werden.
Generalkonsulat Houston
Annahmeschluss: Montag, 17.2., 10 Uhr
Anschrift: Consulate of the Federal Republic of Germany, 1330 Post Oak Boulevard, Suite 1850, Houston, TX, 77056
Wahlunterlagen können postalisch sowie Montag bis Donnerstag zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr und Freitag zwischen 7:00 Uhr und 14:00 Uhr persönlich eingereicht werden.
Generalkonsulat Los Angeles
Annahmeschluss: Montag, 17.2., 14.00 Uhr
Anschrift: Consulate General of the Federal Republic of Germany, 6222 Wilshire Blvd., Suite 500, Los Angeles, CA 90048
Wahlunterlagen können postalisch sowie in der Woche 10.-14.02. zwischen 08.00 und 17.00 Uhr und am Montag, den 17.02. zwischen 08.00 und 14.00 Uhr persönlich abgegeben werden
Generalkonsulat Miami
Annahmeschluss: Montag, 17.2. (Presidents‘ Day), 14 Uhr
Anschrift: Consulate General of the Federal Republic of Germany, 100 N Biscayne Blvd, Suite 2200, Miami, FL 33132
Wahlunterlagen können postalisch sowie Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 15:30 Uhr und freitags zwischen 8:00 Uhr und 13:00 Uhr persönlich eingereicht werden. Eine persönliche Abgabe ist außerdem am Sonntag, 16.02.2025, zwischen 12 und 16 Uhr und am Montag, 17.02., zwischen 10 und 14 Uhr in der Lobby des Gebäudes, in dem sich das Generalkonsulat befindet, möglich.
Generalkonsulat New York
Annahmeschluss: Montag, 17.2., 10.00 Uhr
Anschrift: Consulate General of the Federal Republic of Germany, 871 United Nations Plaza, New York, NY 10017
Wahlunterlagen können postalisch sowie montags bis freitags zwischen 7.00 und 18.00 Uhr persönlich eingereicht werden.
Generalkonsulat San Francisco
Annahmeschluss: Dienstag, 18.2., 10.00 Uhr
Anschrift: Consulate General of the Federal Republic of Germany, 1960 Jackson St, San Francisco, CA 94109
Wahlunterlagen können postalisch sowie Montag bis Donnerstag zwischen 7.30 und 16.00 Uhr, am Freitag zwischen 7.30 und 13.00 Uhr persönlich eingereicht werden.
Botschaft Washington
Annahmeschluss: Montag, 17.2. (Presidents‘ Day), 14 Uhr
Anschrift: Embassy of the Federal Republic of Germany, 4645 Reservoir Road, Washington, DC 20007
Wahlunterlagen können postalisch sowie Montag bis Freitag zwischen 7.30 und 16 Uhr, am Wochenende zwischen 10 und 16 Uhr und am 17.2. zwischen 10 und 14 Uhr persönlich eingereicht werden.
Wahlunterlagen können nicht bei den deutschen Honorarkonsulaten eingereicht werden.
Es werden seitens der Auslandsvertretungen keine Bestätigungen über eingegangene Wahlunterlagen versandt, entsprechende Nachfragen werden nicht beantwortet.
Zu spät eingehende Wahlunterlagen können für den Sonderkurier nicht berücksichtigt werden und werden mit dem nächsten regulären Kurier der Auslandsvertretung nach Deutschland übermittelt.
Geplante Ankunft der Sonderkuriere in Berlin ist jeweils spätestens der 20.2..
Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs ist die Haftung des Auswärtigen Amts für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Eine Nachverfolgung der Sendung ist nicht möglich.